§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Reinigungs- und Gebäudedienstleistungen zwischen der Clean Concept Prime UG (haftungsbeschränkt), Schlüterstraße 72A, 10625 Berlin („Clean Concept“) und ihren Auftraggebern.
Sie gelten in erster Linie gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Soweit Verbraucher im Sinne des § 13 BGB Auftraggeber sind, gelten diese AGB nur, soweit zwingende Verbraucherschutzvorschriften nicht entgegenstehen.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn Clean Concept ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Angebote von Clean Concept sind freibleibend. Grundlage jedes Angebots ist in der Regel eine kostenlose Besichtigung des Objekts.
Ein Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber in Textform (z. B. E-Mail oder unterschriebenes Angebot) oder durch Beginn der Leistungserbringung mit Zustimmung des Auftraggebers zustande.
Art, Umfang, Häufigkeit und Zeiten der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot bzw. dem darin enthaltenen Leistungsverzeichnis. Änderungen und Zusatzleistungen bedürfen der Vereinbarung in Textform und werden gesondert berechnet.
§ 3 Leistungserbringung
Clean Concept erbringt die Leistungen mit eigenem, fest angestelltem und geschultem Personal fachgerecht und materialgerecht. Die Einteilung des Personals und die Organisation der Arbeitsabläufe obliegen Clean Concept.
Clean Concept stellt die für die vereinbarten Leistungen erforderlichen Reinigungsmittel, Geräte und Maschinen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Verbrauchsmaterialien des Objekts (z. B. Papierhandtücher, Toilettenpapier, Seife, Müllbeutel) sind nur dann Leistungsbestandteil, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber gewährt den Mitarbeitern von Clean Concept zu den vereinbarten Zeiten ungehinderten Zugang zu den zu reinigenden Flächen und stellt die notwendigen Schlüssel, Zugangskarten oder Codes zur Verfügung.
Der Auftraggeber stellt kostenfrei Wasser, Strom sowie einen verschließbaren Raum für Geräte und Reinigungsmittel zur Verfügung, soweit dies für die Leistungserbringung erforderlich ist.
Der Auftraggeber weist Clean Concept vor Beginn der Arbeiten auf besondere Gegebenheiten hin, insbesondere auf empfindliche Materialien und Oberflächen, Pflegevorgaben von Herstellern, Sicherheitsbereiche, Alarmanlagen und Gefahrenquellen.
Können Leistungen aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z. B. fehlender Zugang), nicht erbracht werden, bleibt der Vergütungsanspruch bestehen; Clean Concept muss sich ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.
§ 5 Schlüssel und Zugangsmittel
Übergebene Schlüssel und Zugangsmittel werden in einem Übergabeprotokoll erfasst, sorgfältig verwahrt und nur an die mit dem Objekt betrauten Mitarbeiter ausgegeben. Bei Vertragsende werden sie vollständig zurückgegeben.
Bei Verlust eines Schlüssels oder Zugangsmittels informiert Clean Concept den Auftraggeber unverzüglich. Die Haftung richtet sich nach § 8.
§ 6 Beanstandungen und Nachbesserung
Beanstandungen der Reinigungsleistung sind Clean Concept unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Leistungserbringung, unter genauer Bezeichnung des Mangels in Textform oder telefonisch mitzuteilen, damit sie vor Ort überprüft werden können.
Bei berechtigten Beanstandungen hat Clean Concept das Recht und die Pflicht zur kostenlosen Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist. Erst wenn die Nachbesserung fehlschlägt, kann der Auftraggeber eine angemessene Minderung der Vergütung für die betroffene Leistung verlangen.
Mängel, die nicht rechtzeitig angezeigt werden und deshalb nicht mehr überprüfbar sind, können nicht berücksichtigt werden.
§ 7 Vergütung und Zahlung
Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Regelmäßige Leistungen (z. B. Unterhalts- oder Treppenhausreinigung) werden monatlich, Einzelleistungen (z. B. Grund-, Bau- oder Fassadenreinigung) nach Abschluss der Arbeiten abgerechnet, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Clean Concept ist berechtigt, die Preise für regelmäßige Leistungen bei einer Änderung der Lohnkosten (insbesondere durch den allgemeinverbindlichen Tarifvertrag für das Gebäudereiniger-Handwerk oder gesetzliche Mindestlöhne) oder sonstiger Kostenfaktoren mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen angemessen anzupassen. Der Auftraggeber ist bei einer Erhöhung von mehr als 5 % innerhalb eines Jahres berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen.
§ 8 Haftung
Clean Concept unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Schäden durch den Verlust von Schlüsseln abdeckt. Auf Wunsch weist Clean Concept den Versicherungsschutz nach.
Clean Concept haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Schäden sind Clean Concept unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Entdeckung, in Textform anzuzeigen, damit sie geprüft und an die Versicherung gemeldet werden können.
Clean Concept haftet nicht für Schäden, die auf unrichtige oder unterlassene Angaben des Auftraggebers zu Materialien und Oberflächen (§ 4) oder auf bereits vorhandene Vorschäden und Materialermüdung zurückzuführen sind.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 9 Vertragslaufzeit und Kündigung
Verträge über regelmäßige Leistungen laufen auf unbestimmte Zeit, sofern im Angebot keine feste Laufzeit vereinbart ist. Sie können von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 10 Abwerbeverbot
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für sechs Monate nach Vertragsende keine Mitarbeiter von Clean Concept, die in seinem Objekt eingesetzt waren, direkt oder über Dritte abzuwerben oder zu beschäftigen, sofern nicht vorher eine Vereinbarung in Textform mit Clean Concept getroffen wurde.
§ 11 Datenschutz und Verschwiegenheit
Clean Concept verpflichtet seine Mitarbeiter zur Verschwiegenheit über alle Informationen, die ihnen im Objekt des Auftraggebers bekannt werden. Dies gilt insbesondere für Kanzleien, Arztpraxen und andere Berufsgeheimnisträger.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Berlin.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
