Treppenhausreinigung im Mehrfamilienhaus: Wie oft? Regeln für Vermieter, Mieter und Hausverwaltungen

Treppenhausreinigung im Mehrfamilienhaus: Wie oft ist sinnvoll? Als Erfahrungswert empfehlen wir: in kleinen Häusern mit bis zu etwa sechs Parteien einmal pro Woche, in mittleren Wohnanlagen zwei- bis dreimal pro Woche und in großen Objekten mit Aufzug, Gewerbe im Erdgeschoss oder viel Publikumsverkehr bis zu täglich. In sehr ruhigen Häusern kann auch ein 14-tägiger Rhythmus genügen, wenn zwischendurch grobe Verschmutzungen beseitigt werden.
Eine feste Vorgabe, wie oft ein Treppenhaus gereinigt werden muss, gibt es nicht. Entscheidend sind die Zahl der Parteien, das Verkehrsaufkommen, ein vorhandener Aufzug, die Lage des Hauses und die Jahreszeit. Wer reinigt und wer die Kosten trägt, regeln in der Regel Mietvertrag und Hausordnung.
Im Folgenden finden Sie Orientierungswerte, typische Regelungen für Vermieter, Mieter und Hausverwaltungen sowie Tipps für einen funktionierenden Reinigungsplan.
Treppenhausreinigung im Mehrfamilienhaus: Wie oft ist sinnvoll?
Das passende Intervall ergibt sich aus der tatsächlichen Nutzung. Diese Orientierungswerte haben sich in unserer Praxis bewährt:
- 1× pro Woche: kleine Häuser mit wenigen Parteien, ohne Aufzug und ohne Gewerbe.
- 2–3× pro Woche: mittlere Wohnanlagen, Häuser mit Kindern, Haustieren oder Fahrrädern im Hausflur.
- 5× pro Woche bis täglich: große Objekte mit mehreren Aufgängen, Aufzug, Arztpraxis oder Laden im Haus.
- Alle 14 Tage: nur in ruhigen Häusern mit wenig Verkehr, ergänzt um eine Sichtkontrolle.
Diese Faktoren verkürzen das Intervall
- Anzahl der Parteien: Mehr Bewohner bedeuten mehr Laufwege, mehr Post, mehr Lieferungen.
- Aufzug: Kabine, Spiegel und Bedienfelder sind Kontaktflächen und verschmutzen schnell.
- Lage: An belebten Straßen, in Innenhöfen mit Gewerbe oder nahe Baustellen wird mehr Schmutz hereingetragen.
- Bodenbelag: Heller Naturstein oder alte Holzstufen im Berliner Altbau zeigen Schmutz deutlicher als dunkle Fliesen.
Treppenhausreinigung im Winter
Von Oktober bis März tragen Bewohner Laub, Nässe und Streugut ins Haus. Splitt und Salz wirken auf Stufen wie Schleifpapier und machen Böden rutschig. Wir empfehlen, das Intervall in der kalten Jahreszeit zu erhöhen oder zumindest den Eingangsbereich und das Erdgeschoss häufiger zu reinigen. Eine ausreichend große Sauberlaufzone am Eingang hält zusätzlich viel Schmutz draußen.
Tipp: Legen Sie zwei Intervalle fest, eines für den Sommer und eines für den Winter. So zahlen Sie nicht das ganze Jahr für den Winterbedarf, und das Treppenhaus bleibt trotzdem sicher begehbar.
Treppenhausreinigung und Hausordnung: Wer ist zuständig?
Das Treppenhaus ist eine Gemeinschaftsfläche. Grundsätzlich liegt die Verantwortung für ihren Zustand beim Vermieter bzw. bei der Eigentümergemeinschaft. In vielen Häusern wird die Reinigung aber auf die Mieter übertragen, oft im Wechsel. In Süddeutschland ist dafür der Begriff Kehrwoche verbreitet, in Berlin spricht man eher vom Treppenhausplan oder Putzplan.
Ob Mieter tatsächlich zur Reinigung verpflichtet sind, hängt davon ab, was Mietvertrag und Hausordnung konkret regeln und ob die Hausordnung wirksam Bestandteil des Vertrags ist. Ein Aushang im Hausflur allein schafft in der Regel keine neuen Pflichten.
Wichtig: Die Angaben in diesem Abschnitt sind allgemeine Hinweise und keine Rechtsberatung. Was in Ihrem Haus gilt, hängt vom jeweiligen Mietvertrag und vom Einzelfall ab. Bei Unklarheiten wenden Sie sich an eine Rechtsberatung, einen Mieter- oder Eigentümerverband.
Treppenhausreinigung: Mieter, wie oft putzen?
Übernehmen die Mieter die Reinigung, sollte die Hausordnung klar sagen, was, wie oft und in welchem Turnus zu tun ist. Üblich ist, dass jede Partei für das Stück Treppe und Podest vor der eigenen Wohnung zuständig ist und die gemeinsamen Flächen wie Eingang, Keller oder Hof im Wechsel gereinigt werden.
Typische Probleme in der Praxis:
- Unterschiedliche Vorstellungen davon, was „sauber“ bedeutet.
- Ältere oder berufstätige Bewohner, die die Aufgabe nicht zuverlässig übernehmen können.
- Konflikte, wenn einzelne Parteien ihren Dienst auslassen.
- Fehlende Pflege von Geländern, Briefkästen, Fensterbänken und Lichtschaltern.
Deshalb stellen viele Eigentümer und Hausverwaltungen auf eine Treppenhausreinigung durch eine Reinigungsfirma um. Das sorgt für gleichbleibende Qualität und entlastet die Bewohner.
Reinigungsplan für das Mehrfamilienhaus erstellen
Ein guter Reinigungsplan für die Treppenhausreinigung im Mehrfamilienhaus beantwortet vier Fragen: Welche Flächen? Welche Tätigkeiten? Wie oft? Wer ist zuständig? Bewährt hat sich diese Gliederung:
- Wöchentlich bzw. je Termin: Stufen und Podeste kehren oder saugen und feucht wischen, Eingangsbereich reinigen, Handläufe und Lichtschalter abwischen.
- Monatlich: Geländerstäbe, Briefkastenanlage, Klingeltableau, Türen und Türrahmen, Sockelleisten.
- Quartalsweise oder halbjährlich: Fenster und Glas im Treppenhaus, Heizkörper, Kellergänge, Dachbodenzugang.
- Nach Bedarf: Grundreinigung oder Pflege der Bodenbeläge, etwa bei Naturstein oder Linoleum.
Für Hausverwaltungen, die mehrere Objekte betreuen, lohnt es sich, den Umfang schriftlich festzuhalten. Wie das aufgebaut sein kann, zeigt unser Artikel zum Leistungsverzeichnis für die Reinigung. So lassen sich Angebote vergleichen und die Leistung später nachvollziehbar prüfen.
Treppenhausreinigung und Betriebskosten
Wird eine Reinigungsfirma beauftragt, stellt sich die Frage, ob die Kosten über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden können. Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) nennt die Gebäudereinigung grundsätzlich als umlagefähige Kostenart. Ob eine Umlage im konkreten Fall möglich ist, hängt aber davon ab, was im Mietvertrag vereinbart wurde, und von weiteren Umständen wie der Wirtschaftlichkeit der Leistung.
Auch hier gilt: Prüfen Sie die konkrete Vertragslage im Einzelfall, bevor Sie die Reinigung umstellen oder neu abrechnen. Für die Abrechnung hilft eine klare Leistungsbeschreibung, aus der hervorgeht, welche Flächen in welchem Intervall gereinigt werden.
Was die Treppenhausreinigung kostet, hängt vor allem von der Zahl der Aufgänge und Etagen, dem Intervall und Zusatzflächen wie Aufzug, Keller oder Glas ab. Eine verlässliche Kalkulation ist erst nach einer Besichtigung vor Ort möglich.
Treppenhausreinigung mit Clean Concept Berlin
Clean Concept Berlin reinigt Treppenhäuser in Wohnanlagen, Altbauten und gemischt genutzten Häusern in allen Berliner Bezirken. Wir arbeiten mit 100 % eigenen, festen Teams, ohne Subunternehmer, und Sie haben einen festen Ansprechpartner. Das Intervall stimmen wir auf Ihr Objekt ab und passen es an, wenn sich der Bedarf ändert, zum Beispiel im Winter.
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- Angebot innerhalb von 24 Stunden nach der Besichtigung, ohne versteckte Kosten.
- Reinigung tagsüber, abends oder hybrid, mit regelmäßigen Qualitätskontrollen.
Wir schauen uns Ihr Objekt gern kostenlos vor Ort an und machen Ihnen ein individuelles Angebot. Mehr zum Leistungsumfang finden Sie auf unserer Seite zur Treppenhausreinigung in Berlin. Sie möchten wissen, welches Intervall für Ihr Haus passt? Buchen Sie jetzt Ihre kostenlose Besichtigung oder rufen Sie uns an: 030 260 35 389 (Mo–Fr 7–18 Uhr).
